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Mietverträge für Flüchtlinge gesucht!

Sehr geehrte Wohnungseigentümer,
wenn Sie Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung stellen möchten, ist Ihr freundliches Angebot höchst willkommen. Dazu möchten wir Ihnen hier einige nützliche Tipps geben:

 

Sie haben private Kontakte zu Flüchtlingen?
Wenn Sie private Kontakte zu Flüchtlingen unterhalten, können Sie sich gemeinsam mit ihnen oder durch Vermittlung des AK Asyl Ditzingen an das Sozialamt der Stadt wenden - und dort den Umzugswunsch äußern. Die Flüchtlinge brauchen allerdings eine behördliche Erlaubnis, an dem betreffenden Wohnort zu wohnen und eine von privater Seite angebotene Unterkunft zu beziehen.
Das trifft nicht zu für Flüchtlinge, die nach einem erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahren ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

Wer mietet Ihre Wohnung?
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Wohnungsangebot zunächst beim Leiter des Sozialamts der Stadt Ditzingen, Herrn Andreas Zimmermann (Tel.: 07156 / 164-130). Nach Ihrer Kontaktaufnahme prüft das Sozialamt, ob die Wohnung oder das Zimmer für ein Mietverhältnis geeignet sind.
Den Mietvertrag können Sie direkt mit der Stadt Ditzingen abschließen und dabei besprechen, welche Vertragsgestaltung möglich ist. Die Stadt als Mieter kann dann entscheiden, wer die Wohnung beziehen darf. Bei der Auswahl der künftigen Bewohner werden allerdings Ihre Vorstellungen soweit als möglich berücksichtigt.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit Flüchtlingen direkt einen Mietvertrag abzuschließen. Auch dazu können Sie sich vom Sozialamt der Stadt Ditzingen beraten lassen. Den Abschluss des Mietvertrags müssen Sie jedoch zuvor mit dem Sozialamt der Stadt Ditzingen oder dem Landratsamt Ludwigsburg abstimmen.

Wer übernimmt die Miete und wie hoch darf sie sein?
Wenn Sie den Mietvertrag mit der Stadt Ditzingen abschließen, werden von ihr sowohl die Miete als auch angemessene Heiz- und Betriebskosten übernommen. Zu beachten sind allerdings die angemessene maximale Wohnungsgröße pro Person und die jeweiligen Mietobergrenzen. Sie orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und am Wohngeldgesetz.

Wie sollte die Wohnung beschaffen sein?
Elektrik und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Wohnung muss nicht möbliert sein. Vorteilhaft ist eine einfache Küche, die aber nicht zwingend notwendig ist.

Können Sie auch einzelne Zimmer Ihrer Wohnung an Flüchtlinge vermieten?
Für ein solches Mietverhältnis sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was sie als Wohnungsinhaber wirklich anbieten wollen und was für eine/n Untermieter Sie suchen. Oftmals ist das Zusammenwohnen nicht ganz so einfach, da Flüchtlinge durch Erlebnisse belastet sein können. Für Flüchtlingsfrauen könnte außerdem das Zusammenwohnen mit fremden Männern ein Problem darstellen.

Wer haftet, wenn ein Schaden an der Wohnung entsteht?
Wenn die Stadt Ditzingen als Mieter eingetragen ist, haftet diese auch für Schäden. Die Flüchtlinge werden von ehrenamtlichen Helfern des AK Asyl Ditzingen im Alltag begleitet. Sie stellen ihnen auch ein Handwerkerteam zur Seite. Bei Bedarf versucht der AK Asyl Ditzingen auch, ehrenamtliche Dolmetscher zu organisieren.

Hier nochmals der Text als PDF zum Ausdrucken