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Herzlich willkommen beim Arbeitskreis Asyl Ditzingen e.V. ....

Grundlagen der Arbeit des AK Asyl Ditzingen e.V.

Präambel

Im Arbeitskreis Asyl Ditzingen e.V. - im folgenden „AK“ genannt – können alle Menschen mitarbeiten, die das Ziel, die Grundsätze und die Organisationsform des AK akzeptieren.

1. Grundsätze und Zielsetzung

Der AK organisiert und koordiniert bürgerschaftliches Engagement für die in Ditzingen lebenden Flüchtlinge mit einer religiös und parteipolitisch neutralen Haltung, ohne Ansehen der Person, der kulturellen Herkunft, des Geschlechts, der ethnischen, religiösen oder sozialen Zugehörigkeiten der hilfesuchenden Personen und ihrer individuellen Fluchtursachen.
Der AK versteht sich als eine Gemeinschaft, die Flüchtlingen in allen Aspekten ihres neuen Lebens Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe anbietet mit dem Ziel, dass sie baldmöglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens partizipieren können. Dazu bietet er ihnen Hilfe und Unterstützung beim Umgang mit Behörden und dort, wo staatliche Stellen diese Hilfe und Unterstützung nicht oder nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig abdecken.
Der AK achtet auf den Schutz der Privatsphäre aller Flüchtlinge auch im Hinblick auf traumatische Erlebnisse in ihrem Heimatland oder auf ihrer Flucht.
Der AK unterstützt auch rückkehrwillige Flüchtlinge und setzt sich für deren Unterstützung durch weitere Stellen ein.
Der AK setzt sich auch für die Förderung des Verständnisses für Flüchtlinge in der Öffentlichkeit ein.
Der AK bekennt sich zu den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Werten.

2. Organisationsstruktur des AK

2.1 Mitglieder

Mitglied im AK kann jeder werden, der sein Interesse unterschriftlich bekundet und damit die Konzeption und die Datenschutzbedingungen akzeptiert.
Wenn ein Mitglied gegen die Zielsetzung, das Ansehen oder die Grundsätze des AK verstößt, kann er vom Leitungsgremium mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.
Mitglieder können jederzeit ihr Ausscheiden schriftlich gegenüber der/dem Vorsitzenden erklären.

2.2 Mitgliederversammlung

Die Gesamtheit der Mitglieder bildet die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet über Themen des AK mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Änderungen der Konzeption und eine Entscheidung über die Auflösung des AK bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Einberufen werden Mitgliederversammlungen vom Leitungsgremium bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu einer Jahreshauptversammlung.
Die Einladung erfolgt schriftlich und mindestens zwei Wochen im Voraus. Sie enthält die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Die Jahreshauptversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstands und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstands.
Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand und bestätigt die in das Leitungsgremium entsendeten Vertreter der Arbeitsgruppen als stimmberechtigte Mitglieder.
Die Jahreshauptversammlung wählt zwei Revisoren, die mindestens einmal jährlich eine Kassenprüfung vornehmen und in der Jahreshauptversammlung ihren Prüfbericht vortragen.
Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden protokolliert.
Das Leitungsgremium ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn diese von einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der Gründe und des Verhandlungsgegenstands verlangt wird.

2.3 Vorstand

Die Jahreshauptversammlung wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Er/Sie vertritt den AK nach außen und leitet die Sitzungen des Leitungsgremiums und der Mitgliederversammlung.
Außerdem wird mindestens ein stellvertretende/r Vorsitzende/r sowie möglichst ein/e Kassenwart/in und ein/e Schriftführer/in gewählt. Zusammen bilden sie den Vorstand.
Wenn ein Kassenwart nicht zur Verfügung steht, kann die Kasse auch von einem Vorstandsmitglied in Personalunion geführt werden.
Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres gewählt.

2.4 Leitungsgremium

Der Vorstand und die Gruppensprecher/innen bilden gemeinsam das Leitungsgremium. Mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Leitungsgremiums können weitere Mitglieder in das Leitungsgremium berufen werden.
Die Mitglieder des Leitungsgremiums tagen nach Bedarf. Die Einladungsfrist beträgt mindestens eine Woche im Voraus und enthält die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung des Leitungsgremiums ist beschlussfähig.
Das Leitungsgremium entscheidet über aktuell anstehende Sachthemen und den konzeptions-konformen Einsatz von Spendengeldern.
Beschlüsse des Leitungsgremiums werden mit einfacher Mehrheit gefasst und schriftlich protokolliert.
In unaufschiebbaren Fällen können Entscheidungen des Leitungsgremiums im Umlaufverfahren innerhalb von 48 Stunden und bei Mindestteilnahme der Hälfte der Mitglieder mehrheitlich getroffen werden.

3 Kooperationen

Der AK hat sich dem Kreisdiakonieverband Ludwigsburg (KDV) angeschlossen und ihm die Verwaltung seiner Spendengelder übertragen, damit dieser Spendenbescheinigungen ausstellen kann.
Über die Gestaltung seiner Arbeit entscheiden der AK und seine Gremien souverän. Dies gilt ebenso für die Verwendung der Spendengelder, wobei die Grundsätze und Regeln des KDV für die Übernahme der Spendenverwaltung zu beachten sind.
Über den KDV besteht eine Versicherung für die ehrenamtlichen Mitarbeiter und die Teilnehmer an Veranstaltungen des AK.
Der AK pflegt Kontakt zum Forum Asyl und kann auf Angebote der ökumenischen Fachstelle im Landkreis zurückgreifen.
Der AK Asyl möchte im Rahmen seiner Zielsetzung auch mit anderen Vereinen, Organisationen und Körperschaften zusammenarbeiten, die sich aus humanitären Motiven für die Belange von Flüchtlingen einsetzen.

4 Fördergrundsätze und Verwendung von Spenden

Der AK unterstützt Asylsuchende und Flüchtlinge im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten in akuten Notsituationen und bei der Integration mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Zur Finanzie-rung der Aufwendungen wirbt der AK Spenden ein und bewirbt sich um öffentliche Fördermittel. Die eingeworbenen Mittel werden entsprechend dem Spendenzweck bzw. den Bewilligungsbedin-gungen verwendet.
Unterliegen Spendenmittel keiner speziellen Zweckbindung, werden sie nach folgenden Grundsät-zen eingesetzt:
• für Einzelfälle und zeitlich befristet,
• zur Linderung von Notlagen, für die Leistungen Dritter nicht oder nicht ausreichend oder recht-zeitig zur Verfügung stehen,
• für sinnvoll erscheinende Integrationsmaßnahmen,
• für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen,
• für Büromaterialien und sonstige Verbrauchsmittel, die für die Arbeit des AK notwendig sind.
Spendenvergaben erfolgen grundsätzlich nachrangig gegenüber Mitteln der öffentlichen Hand.
Unterstützte Personen haben im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen angemessenen Ei-genanteil zu tragen.
Der AK unterstützt Flüchtlinge im Asylverfahren und hilft bei Fragen und Problemfällen bei der Suche nach geeigneten Beratungsstellen. Anwaltshonorare sowie Verfahrenskosten werden nicht übernommen. Es findet auch keine rechtliche Beratung im Asylverfahren oder im Widerspruchsverfahren statt.

Handkassen

AK-Gruppen können eine Handkasse von 100 € zur Verfügung gestellt bekommen, um kleinere Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, kleine Snacks und Getränke bei Sitzungen etc. zu bestreiten.
Die Quittungen werden halbjährlich oder bei anstehenden Kassenprüfungen mit der/dem Vorsitzenden oder dem Kassenwart/der Kassenwartin abgerechnet. Einzelausgaben über 100 € werden beim Leitungsgremium beantragt und dort entschieden.

5 Grundsätze und Organisation der Flüchtlingsarbeit

Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt
• freiwillig, unentgeltlich, geplant und zielgerichtet,
• verbindlich und verantwortlich,
• inhaltlich und zeitlich klar umschrieben und abgestimmt,
• begleitet und gefördert,
• ausreichend qualifiziert.
Ehrenamtliche sollen ihr Engagement als sinnstiftend empfinden und Freude daran haben können. Sie gehen mit den von ihnen begleiteten Menschen und den anderen Ehrenamtlichen respektvoll um. Sie sind vertrauenswürdig, verlässlich und verschwiegen. Sie können auf andere Menschen zugehen und sich erforderlichenfalls auch abgrenzen.
Die Aufgaben können in folgenden Gruppen wahrgenommen werden:
• Willkommensbesuche und Alltagsbegleitung
• Unterstützung von Vorbereitungsklassen und Hausaufgabenbetreuung,
• ehrenamtliche Sprachkurse,
• Welcome Cafés/Teestuben o.Ä.,
• Technikgruppe,
• Arbeit & Beschäftigung,
• Stadtteilgruppen,
• Öffentlichkeitsarbeit
• Homepage
• Freizeitgestaltung.
Zu den bereits bestehenden Gruppen können bei Bedarf mit Beschluss des Leitungsgremiums weitere gebildet werden.
Die Arbeitsgruppen wählen vor jeder Jahreshauptversammlung eine/n Sprecher/in und eine/n Stellvertreter/in. Diese werden bei der Mitgliederversammlung vorgestellt und gehören dem Leitungs-gremium an. Sie vertreten die Gruppen nach außen, sind Ansprechpartner für die Gruppenmitglieder und koordinieren die Aufgaben der Gruppe. Die Gruppen tagen nach Bedarf.
Darüber hinaus können sich weitere Menschen dem AK anschließen, die keiner festen Gruppe angehören und als freie Mitarbeiter/innen punktuell mitarbeiten wollen.

Es erfolgt keine, wie auch immer geartete, rechtliche Beratung, weder zum Asyl- oder Aufenthaltsrecht, noch zum Mietrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, o.ä. Der AK tritt weder allgemein noch gegenüber Behörden oder Dritten als gesetzlicher Vertreter der Geflüchteten auf. Er schließt keine Verträge für oder im Auftrag der Geflüchteten ab, noch empfiehlt er bestimmte Verträge, Tarife oder Anbieter, z.B. Strom, Handytarife, Versicherungen,...

Der AK hilft bei Fragen und Problemfällen bei der Suche nach geeigneten Beratungsstellen.

Stadtteilgruppen

Aktivitäten mit Beschränkung auf den Teilort (z.B. Begegnungsgelegenheiten für Flüchtlinge untereinander, mit Ehrenamtlichen und interessierten Bürgern) können von Stadtteilgruppen eigenständig organisiert werden, wo dieser Wunsch besteht.
Stadtteilübergreifende Aktivitäten (Suche und Vermittlung von AGH's, Ausbildungs- und Arbeitsstellen oder die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung im Verbund mit den örtlichen Vereinen) können von den entsprechenden Arbeitsgruppen auf Gesamtstadtebene koordiniert wer-den.

Persönliche Begleitung der Ehrenamtlichen

Das Leitungsgremium unterstützt die persönliche Begleitung der Ehrenamtlichen und steht als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung.
Die Gruppensprecher/innen organisieren je nach Bedarf Austausch- und Informationstreffen der Ehrenamtlichen.
Bei Bedarf schafft das Leitungsgremium die Gelegenheit zu einer professionellen Supervision.

Einsatzzeiten

Die Einsatzzeiten richten sich nach den jeweiligen Aufgaben und dem Bedarf der zu unterstützenden Personengruppe sowie nach den eigenen Möglichkeiten und Vorstellungen der Ehrenamtlichen.

Qualifizierung und Fortbildung

Die Ehrenamtlichen können durch Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden und durch begleitende Fortbildungen ihre Kenntnisse vertiefen. Im Leitungsgremium stimmen die Gruppenleitungen ab, welche Fortbildungsangebote den Ehrenamtlichen vorgeschlagen werden.

Informationen und Austausch

Die Ehrenamtlichen werden regelmäßig durch ihre Gruppensprecher über Entwicklungen in der Flüchtlingsarbeit und im AK informiert. Sie können mit ihnen über Probleme oder Unklarheiten in der Flüchtlingsbetreuung sprechen.
Die Kommunikation innerhalb des AK muss sowohl gruppenübergreifend als auch innerhalb der Gruppe sichergestellt werden.

Anerkennung und Würdigung

Anerkennung und Würdigung dieser freiwilligen Tätigkeit sind unerlässlich.

Kostenersatz

Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt unentgeltlich.
Auf vorhergehenden Antrag können entstandene Aufwendungen (Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial, etc.) erstattet werden.

Versicherungsschutz

Die Ehrenamtlichen und die von ihnen begleiteten Personen sind bei der/dem Vorsitzenden anzumelden und sind dann im Rahmen des Engagements haftpflicht- und unfallversichert. Im Schadensfall muss die/der Vorsitzende bzw. Stellvertreter/in unverzüglich informiert werden.

Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Mitglieder des AK Asyl Ditzingen verpflichten sich zum Stillschweigen über persönliche Daten und Angelegenheiten von Flüchtlingen und Ehrenamtlichen im AK, über die sie im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten.
Die Verpflichtung erfolgt in Form einer schriftlichen Vereinbarung, die beim Vorstand hinterlegt wird. Sie besteht auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Mitarbeit fort.

6 Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit wird über die Gruppe Öffentlichkeitsarbeit nach außen hin vertreten. Diese stimmt sich mit dem Leitungsgremium ab.

7 Dokumente

Verpflichtungserklärung